Standort Werneuchen
Zertifizierte Private Arbeitsvermittlung TK - Werneuchen
Rosenring 15
16356 Werneuchen
033398/918821
033398/918821
info@av-tk.de
Startseite > AVGS

AVGS

  • Wichtige Änderungen im SGB III bezüglich Vermittlungsgutschein

    Auszug aus dem SGB III

    § 4 SGB III Vorrang der Vermittlung

    (1) Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit.
    (2) Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich.


    § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

    (1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
    1.Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
    2.Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
    3.Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
    4.Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
    5.Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
    unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Für die Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen. Versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen nach Satz 1 Nummer 3 gleichgestellt. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.

    Wichtige Hinweise von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum neuen Vermittlungsgutschein AVGS II finden Sie unter:

    http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsvermittlung/private-
    arbeitsvermittlung.html

     

    Umfrage zur Verbesserung betreff Aushändigung
    eines Aktivierungs- & Vermittlungsgutscheines


    Ihre Auskunft ist uns wichtig, um die Qualität der Aushändigung von AVGS (Vermittlungsgutscheine) zu verbessern. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurück senden.

    Gerne per E-Mail an: info@av-tk.de, per FAX an: 033398/918821 oder per Post

Inhaltssuche
Stellenangebote
Erweiterte Suche 
In Kooperation mit
DQS Logo
RdA
PAV-Job